Überprüfungen

Die gesetzlich geforderte Überprüfung elektrischer Anlagen bzw. Anlagenteile darf nicht als "notwendiges Übel" angesehen werden!

 

Sie dient vor allem der Sicherheit von Arbeitnehmern bzw. Betreibern von elektrischen Anlage.

Nicht außer Acht darf aber in diesem Zusammenhang die Betriebs- und Ausfallsicherheit der Anlagen gesehen werden, da bevorstehende Fehler oft frühzeitig erkannt werden können, die zu etwaigen Produktionsausfällen führen. 

Eine planmäßige Reparatur kann durchgeführt werden bevor ein unplanmäßiger Stillstand einsetzt. Weitreichender finazieller Schaden kann durch regelmäßige Anlagenprüfungen vermieden werden.

 

Überprüfungsspektrum:

  • Überprüfungen elektrischer Anlagen, von der Wohnung bis zur Großindustrie
     
  • Überprüfung von Blitzschutzanlagen
     
  • Überprüfung von Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen
     
  • Überprüfung von beweglichen Betriebsmittel